Rentenerhöhung 2020

Gute Nachrichten für alle Rentnerinnen und Rentner

Rentenerhöhung 2020

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1.7.2020 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,45 %, in den neuen Ländern um 4,20 %. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 Prozent). Das Rentenniveau beträgt 48,21 Prozent.

Rentenwert 2020

Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit ab dem 1.7.2020 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,45 Prozent in den alten Ländern und von 4,20 % in den neuen Ländern.

 

Im Jahr 2016 gab es die größte Rentenerhöhung seit mehr als 20 Jahren.  Damals stiegen die Renten zum 1. Juli in den alten Bundesländern um 4,25 % und in den neuen Bundesländern um 5,95 %.

 

Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre

Die Rentenerhöhung 2017 fiel deutlich geringer aus als im Jahr 2016. In Westdeutschland sind die Renten im Jahr 2017 um 1,90 % gestiegen, in den neuen Ländern um 3,59 %. Im Jahr 2018 stiegen die Renten zum 1. Juli um 3,22 % im Westen und 3,37 % im Osten. Im vergangenen Jahr sind die Renten zum 1.7.2019 im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 % gestiegen.

 

Rentenanpassung 2020: Lohnentwicklung als Grundlage

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,28 % in den alten Ländern und 3,83 % in den neuen Lände rn. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (11 Ein- Euro- Jobs 11 außer Acht bleibt.

Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

 

Verhältnis von Rentenbezieher zu Beitragszahler: Nachhaltigkeitsfaktor

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlen­ mäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,17 Prozent­ punkten leicht positiv auf die Rentenanpassung aus.

 

Rentenerhöhung 2020: Faktor Altersvorsorgeaufwendungen

Außerdem wird durch den sogenannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2018 (18,6 %) gegenüber dem Jahr 2019 (18,6 %) unverändert geblieben ist und die sogenannte 11 Riester-Treppe 11 seit 2014 nicht mehr zur Anwendung kommt, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

 

Rentenniveau 2020

Mit der Prüfung der Niveauschutzklausel des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisie-rungsgesetzes wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1.7.2025 das Rentenniveau von 48% nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau (im Gesetz als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet) beschreibt den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, beides ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden St euern. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2020 mit dem nach der bisherigen Rentenanpassungsformel errechneten aktuellen Rentenwert 48,21 %. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten. Die Niveauschutzklausel kommt somit nicht zur Anwendung.

 

 

Rentenanpassung 2020

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs­ Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,2 % des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.

 

Rentenerhöhung 2020: Einheitlicher Rentenwert bis 2024

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 100 % erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibt dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland.

 

Rentenerhöhung Tabelle: Entwicklung der Rentenwerte

Die Entwicklung der Rentenwerte sowie die prozentualen Veränderungen der letzten 10 Jahre können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

 

Quelle: Haufe Online Redaktion

 

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