Sachbezüge in Zeiten von Corona und Kurzarbeit
Wie mit Sachbezügen bei Kurzarbeit umgehen?
44-EURO-Sachbezug und Kurzarbeit
TP / 44-Euro-Sachbezug kann bei Kurzarbeit gewährt werden
- Der Arbeitgeber kann weiterhin und in voller Höhe von 44 Euro an alle Arbeitnehmer den Sachbezug steuerfrei gewähren
- Dies gilt auch für den Fall von 100%-Kurzarbeit (=zeitweise Aussetzung der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis darf aber nicht beendet sein.)
- Der 44-Euro-Sachbezug ist nicht bei der Berechnung für das Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen, da es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreie Leistung handelt.
Folglich reduziert sich nicht die Höhe bzw. der Anspruch auf Kurzarbeitergeld durch den Sachbezug.
Restaurantgutschein/Zuschuss zu Mahlzeiten bei Kurzarbeit
TR kann bei Kurzarbeit gewährt werden
- Essensgutscheine/TR können grundsätzlich auch bei Kurzarbeit gewährt werden – Folgendes ist zu beachten:
Wenn die tägliche Arbeitszeit reduziert wird, so spielt dies keine Rolle und die Arbeitnehmer können für jeden Arbeitstag (ohne Urlaub und Krankheit) 1 TR-Scheck erhalten.
Theoretisch sind also bis zu 22 Schecks pro Monat möglich, dennoch empfiehlt sich die 15er-Regelung.
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Kurzarbeit für einzelne Tage freigestellt wird, so kann er für diese Tage keinen Scheck erhalten.
Wendet man die 15er-Regelung an, so spielt die Freistellung für einzelne Tage keine Rolle.
Eine Ausgabe von bis zu 15 Essensgutscheinen ist auch bei 100%-Kurzarbeit bzw. vorübergehender Aussetzung der Arbeit in Ordnung,
solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird. (Hierzu gibt es keine eindeutige Regelung im Gesetz, aber die 15er-Regelung sollte auch für diesen extremen Fall der Kurzarbeit Anwendung finden)
- Essensgutscheine bzw. der Sachbezugswert sind nicht bei der Berechnung für das Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen, wenn von der Pauschalversteuerung gebraucht gemacht wird oder der Mitarbeiter den Sachbezugswert aus seinem netto trägt. Folglich reduziert sich dann nicht die Höhe bzw. der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Restaurantgutschein/Zuschuss zu Mahlzeiten bei Home Office
TR & Home Office
TR kann im Home Office an Mitarbeiter gewährt werden
Hier gelten die üblichen Vorgaben (6,50€/Scheck, 1 Scheck pro Tag, 15er-Regelung…), die auch sonst gelten