Sachbezug 2020: Diese Gesetzesänderungen treten in Kraft
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Im Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) wurden neben neuen Steuerregelungen zu Firmenfahrzeugen oder anderweitigen Gehaltsextras auch die Sachbezüge neu definiert. Diese neuen Regelungen wurden am 7. November bzw. am 29. November 2019 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ziel war es, eine Neubestimmung zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachleistungen zu definieren.
Die gute Nachricht: Der 44 Euro Sachbezug bleibt steuerfrei.
Die Ticket Plus® Karte von Edenred ist von den Änderungen nicht betroffen, also weiterhin rechtssicher.
Neue Voraussetzungen des Sachbezugs 2020
Ab dem 1. Januar 2020 darf der 44-Euro-Sachbezug nur noch „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Zudem sind mit Eintritt der Sachbezugsänderung nur noch Gutscheinkarten erlaubt, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a), b) oder c) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen. Diese Kriterien definieren folgende drei Arten von Gutscheinkarten:
1. § 2 Abs. 1 Nr. 10a: limitierte Netze / limited network
Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale CityCards
2. § 2 Abs. 1 Nr. 10b: limitierte Produktpalette / limited range
Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie (z. B. nur Fashion, nur Benzin etc.)
3. § 2 Abs. 1 Nr. 10c: Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken
Gutscheinkarten mit vertraglich angeschlossenem Akzeptanznetzwerk in Deutschland
Damit die Gutscheinkarten mit vertraglichem Akzeptanznetzwerk nach § 2 Absatz 1 Nummer 10c des ZAG als Sachbezug gelten, müssen diese folgende fünf Kriterien erfüllen:
1. Die Gutscheinkarte kann nur in Deutschland eingelöst und genutzt werden.
2. Nur Unternehmen können Gutscheinkarten beim Anbieter in Auftrag geben.
3. 44 Euro steuerfreier Sachbezug kann im Sinne von §8 Abs. 2 Satz 11 EStG zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn monatlich gewährt werden.
4. Es können nur Waren und Dienstleistungen mit der Gutscheinkarte erworben werden.
5. Gutscheinanbieter und Akzeptanzpartner sind direkt vertraglich verbunden.
Erfüllt die Gutscheinkarte diese Kriterien, handelt es sich um eine Closed- bzw. Controlled-Loop-Karte und kann weiterhin für den Sachbezug genutzt werden. Dies gilt für die Ticket Plus® Karte von Edenred, die weiter rechtssicher ist.
Unterschiede der Geldkarten
Closed-/Controlled-Loop vs. Open-Loop
Negativ betroffen von der Neuregelung sind vor allem Prepaid-Kreditkarten, die keine direkte gewerbliche Vereinbarung zu den Akzeptanzstellen aufweisen. Das Jahressteuergesetz 2019 schließt diese sogenannten Open-Loop-Karten und weitere Arbeitgeber-Leistungen von der Definition der Sachbezüge aus. Diesen Ausschluss betreffen zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate, die regelmäßig als Zahlungsdienste gelten oder andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
Open-Loop-Karten
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Closed-Loop-Karten bzw.
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Sachbezug 2020:
Ticket Plus® erfüllt die Kriterien
Die genannten Kriterien und Einschränkungen bei der Nutzung der Gutscheinkarten, die mit dem Jahressteuergesetz 2019 in Kraft traten, werden von Ticket Plus® allesamt erfüllt.
Die Kartennutzung ist beschränkt auf ein in Deutschland vertraglich angeschlossenes Akzeptanznetzwerk mit ausgewählten Händlern. Barauszahlungen, Überweisungen und sonstige Geldleistungen sind nicht möglich. Aufgrund dieser eingeschränkten Einsatzmöglichkeit ist die Ticket Plus® Gutscheinkarte als Controlled-Loop-Karte zu bewerten*.