Wer eine Pensionszusage gibt, muss dafür Rückstellungen bilden. Wie hoch diese ausfallen, hängt an einem einzigen Wert: dem Rechnungszins. Er entscheidet, wie stark eine Zusage die Bilanz belastet — und ist damit einer der wichtigsten Stellhebel jeder Versorgung.
Eine Pensionszusage ist eine Verpflichtung, die erst in vielen Jahren fällig wird. Um ihren heutigen Wert zu bestimmen, wird sie abgezinst. Der dafür verwendete Rechnungszins wirkt wie ein Hebel: Je niedriger er ist, desto höher fällt die Rückstellung heute aus — und umgekehrt.
Ein niedriger Rechnungszins lässt die Rückstellung steigen. Die Zusage belastet die Bilanz stärker — der Aufwand wird sichtbar.
Steigt der Zins, sinkt die Rückstellung. Das entlastet die Bilanz, will aber sauber über die Jahre geplant sein.
Damit einzelne Zinsschwankungen die Bilanz nicht ruckartig verändern, wird ein Durchschnittszins über mehrere Jahre verwendet.
Für Pensionsverpflichtungen wird der Rechnungszins gleich zweifach ermittelt: als Zehn-Jahres- und als Sieben-Jahres-Durchschnitt. Der Unterschied zwischen beiden hat eine wichtige Folge für die Ausschüttung.
Der über zehn Jahre geglättete Zins wird für die eigentliche Bewertung der Pensionsrückstellung angesetzt. Er reagiert träge und stabilisiert die Bilanz.
Zusätzlich wird der Sieben-Jahres-Durchschnitt ermittelt. Die Differenz zur Bewertung nach zehn Jahren ist ausschüttungsgesperrt — sie darf nicht als Gewinn ausgeschüttet werden.
Die maßgeblichen Durchschnittszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht. Für Ihre Bilanz wird der jeweils gültige Wert herangezogen — wir behalten die aktuellen Sätze für Sie im Blick.
Wer sich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage gegeben hat, spürt den Rechnungszins direkt: Er prägt, wie die Zusage in der Bilanz steht und wie tragfähig sie über die Jahre bleibt. Ob eine bestehende Zusage noch passt oder eine neue sinnvoll ist, lässt sich erst mit Blick auf diese Bewertung beurteilen.
Wir bewerten, wie Ihre Pensionszusage heute in der Bilanz steht und wie sie sich entwickelt.
Passt die Zusage noch zum Unternehmen? Wir zeigen, wo Handlungsbedarf besteht — nüchtern und unabhängig.
Wo eine Zusage an Grenzen stößt, gibt es Wege daneben. Wir ordnen die Möglichkeiten ein.
Als Sachverständige für betriebliche Altersversorgung bewerten wir Ihre Pensionszusage unabhängig und ohne Produktinteresse — und sagen Ihnen klar, was sie für Ihr Unternehmen bedeutet.
Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem künftige Pensionsverpflichtungen auf den heutigen Wert abgezinst werden. Je niedriger der Zins, desto höher fällt die Rückstellung in der Bilanz aus.
Für Pensionsverpflichtungen darf handelsrechtlich ein Durchschnittszins über zehn Jahre angesetzt werden; zusätzlich wird ein Sieben-Jahres-Durchschnitt ermittelt. Die Differenz zwischen beiden ist ausschüttungsgesperrt.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht die maßgeblichen Durchschnittszinssätze monatlich. Für die Bilanz wird der jeweils passende Wert herangezogen.
Der Zins beeinflusst, wie stark eine Pensionszusage die Bilanz belastet und wie sie sich über die Jahre entwickelt. Wir bewerten Ihre Zusage und zeigen, welche Gestaltung tragfähig ist.