Steuer sofort senken
Die Pensionsrückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn schon im Jahr der Zusage.
Über eine innerbetriebliche Direktzusage nach § 6a EStG bauen Sie Ihre Altersvorsorge aus unversteuertem Kapital auf — das Kapital bleibt im Unternehmen, ohne Versicherer und ohne Interessenkonflikt.
Wer privat vorsorgt, zahlt zuerst Steuern und spart vom Rest. Die Direktzusage dreht das um: erst anlegen, dann versteuern. Gleiches Gehalt, gleicher Lebensunterhalt — doppelt so viel Kapital.
Vereinfachtes, gerundetes Beispiel bei 7.000 € Monatsgehalt — ersetzt keine individuelle Berechnung. Rechts fließt der Sparbeitrag vor der Besteuerung ab: Die Steuerlast sinkt, aus demselben Brutto wird doppelt so viel Vorsorgekapital.
Statt aus dem versteuerten Netto zu sparen, gibt Ihr Unternehmen Ihnen eine Direktzusage — das rechtsverbindliche Versprechen einer späteren Betriebsrente. Dafür bildet es Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, die den steuerpflichtigen Gewinn schon heute mindern. Das Kapital fließt nicht an einen Versicherer, sondern bleibt im Unternehmen und arbeitet dort weiter. So senken Sie Ihre Steuerlast, halten Liquidität im Betrieb und bauen geschützte Vorsorge auf.
Je nach Struktur richten wir daneben auch pauschaldotierte Unterstützungskassen (pdUK) ein und verwalten sie laufend — ein weiterer Weg, Vorsorge steuerlich effizient und unabhängig vom Versicherer aufzubauen. Welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam.
Potenzial besprechen →Die Pensionsrückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn schon im Jahr der Zusage.
Statt an einen Versicherer abzufließen, arbeitet das Geld in Ihrer Bilanz weiter.
Keine Abschlusskosten, keine Produktinteressen — wir werden allein von Ihnen vergütet.
Richtig gestaltet liegt Ihre Zusage außerhalb der Zugriffssphäre von Gläubigern.
Im Todesfall geht das Kapital an Ihre Angehörigen — nicht an einen Versicherer.
Monatliche Rente, Einmalkapital oder beides — Sie entscheiden zum Rentenbeginn.
In einem kurzen Gespräch zeigen wir, wie viel Kapital Sie über eine Direktzusage zusätzlich aufbauen.
Potenzial besprechen →Eine berechtigte Frage — und die Antwort ist ein klares Ja. Die Direktzusage ist in § 6a EStG gesetzlich geregelt und seit Jahrzehnten fester Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge. Alles, was wir aufsetzen, bewegt sich vollständig innerhalb des geltenden Rechts.
Der beste Beweis sind nicht unsere Worte, sondern die Betriebsprüfungen des Finanzamts: Jahr für Jahr werden unsere Gestaltungen geprüft — und jedes Jahr ohne einen einzigen Einwand bestätigt.
Wir analysieren Ihre Situation, gestalten die Versorgungszusage und setzen sie revisionsfest um — abgestimmt mit Ihrem Steuerberater, ohne Versicherer und ohne Provision.
„Als Steuerberater bin ich der kritischste Kunde, den man haben kann — und ich empfehle die Zusammenarbeit trotzdem uneingeschränkt. Es wird sauber gearbeitet, rechtssicher gestaltet, und jede Gestaltung hält dem Fremdvergleich stand. Die Abstimmung auf fachlicher Augenhöhe war ein echter Gewinn."
Sascha Kapfer
Steuerberater & Partner · ZAWI-Treuhand
Bei der Direktzusage (auch Pensionszusage) verspricht Ihr Unternehmen Ihnen unmittelbar eine spätere Betriebsrente. Dafür bildet es Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, die den steuerpflichtigen Gewinn schon im Jahr der Zusage mindern. Anders als bei Versicherer-Wegen bleibt das Kapital im Unternehmen und arbeitet dort weiter.
Weil kein externer Versicherer eingeschaltet wird. Das Geld, das sonst als Beitrag abfließen würde, bleibt in Ihrer Bilanz und finanziert Liquidität, Wachstum oder Anlagen — Ihr Unternehmen wird zu Ihrer eigenen Bank. Besteuert wird erst die spätere Auszahlung, dann meist zu einem deutlich niedrigeren Satz.
Ja. Die Direktzusage ist in § 6a EStG gesetzlich geregelt und seit Jahrzehnten fester Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge. Wir gestalten jede Zusage revisionsfest und stimmen sie mit Ihrem Steuerberater ab. Jährliche Betriebsprüfungen bestätigen unsere Gestaltungen ohne Beanstandung. Die Bewertung in der Bilanz hängt am Rechnungszins.
Vor allem für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Beherrschende GGF zahlen meist nicht in die gesetzliche Rente ein — für sie ist die Versorgungslücke am größten und der Vorteil, Kapital aus dem unversteuerten Brutto aufzubauen, am höchsten.
Weil wir ausschließlich von Ihnen vergütet werden — ohne Produktinteresse und ohne Interessenkonflikt. Jede Zusage stimmen wir mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Buchhaltung ab, damit sie rechtssicher und revisionsfest in der Bilanz steht.
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen konkret, wie viel Kapital Sie über eine Direktzusage nach § 6a EStG zusätzlich aufbauen — und was Sie heute dafür tun müssen. Sie geben bereits eine Pensionszusage? Dann lohnt der Blick auf den Rechnungszins, der ihre Bewertung in der Bilanz bestimmt.