Betriebliche Altersvorsorge — Pensionsrückstellungen

Eine Zusage von heute,
eine Zahl in jeder Bilanz.

Wer eine Pensionszusage gibt, verspricht eine Leistung, die erst in vielen Jahren fällig wird. Bis dahin steht sie als Pensionsrückstellung in der Bilanz — in der Handelsbilanz anders als in der Steuerbilanz. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet mit über Ihr Ergebnis und Ihr Eigenkapital.

Das Prinzip

Eine Verpflichtung, die heute schon zählt.

Bei einer Direktzusage schuldet Ihr Unternehmen die Versorgung selbst — sie wird nicht auf einen Versicherer oder einen externen Träger ausgelagert. Aus diesem Versprechen entsteht eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Pensionsrückstellung passiviert wird. Sie bündelt alles, was Sie über die Jahre für die spätere Leistung zurücklegen.

Marmorsäule, die Schicht für Schicht aufgebaut wird, nach unten ins terrakottafarbene Drahtgitter übergehend
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Anspruch entsteht

Mit der schriftlichen, unbedingten Zusage erwirbt der Berechtigte einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgung — die Grundlage der Rückstellung.

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Jahr für Jahr

Zu jedem Bilanzstichtag wird die Rückstellung neu bewertet. Die jährliche Zuführung — oder Auflösung — bildet das Anwachsen des Anspruchs ab.

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Ausweis in der Bilanz

Die unmittelbare Verpflichtung aus einer Direktzusage wird direkt in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen — keine bloße Anhangsangabe. Das Gutachten macht transparent, in welcher Höhe Verpflichtungen aus Zusagen bestehen.

Die Besonderheit

Zwei Bilanzen — zwei Werte.

Dieselbe Zusage steht in der Handelsbilanz meist mit einem anderen Betrag als in der Steuerbilanz. Beide folgen eigenen Regeln — und beide brauchen eine versicherungsmathematische Bewertung nach anerkannten Verfahren.

Handelsbilanz · § 253 HGB

Erfüllungsbetrag

Bewertet wird der Barwert der künftigen Leistungen — abgezinst mit einem Marktzins-Durchschnitt. Weil dieser Zins niedrig ist, fällt die handelsrechtliche Rückstellung in der Regel höher aus.

Steuerbilanz · § 6a EStG

Teilwert

Für die Steuerbilanz wird der Teilwert angesetzt — mit einem gesetzlich festen Rechnungszins von 6 %. Er wirkt gewinnmindernd, liegt aber betragsmäßig meist unter dem Handelswert.

Warum die Werte auseinanderlaufen

Der Unterschied entsteht vor allem am Zins: Der handelsrechtliche Durchschnittszins folgt dem Markt, der steuerliche liegt fest bei 6 %. Wie stark das wirkt, erklären wir auf der Seite Rechnungszins im Detail.

→ Rechnungszins verstehen
Ein Rechenbeispiel

Dieselbe Zusage — zwei sehr verschiedene Werte.

Wie weit Handels- und Steuerbilanz auseinanderliegen, zeigt sich am deutlichsten an einem Beispiel — und daran, wie stark die Gestaltung der Rückdeckung wirkt. Ist die Zusage über eine wertpapiergebundene Rückdeckung abgesichert, lässt sich das Deckungsvermögen handelsrechtlich verrechnen, und die Rückstellung sinkt.

Gestaltung der Zusage Steuerbilanz · § 6a EStG Handelsbilanz · § 253 HGB
Ohne Rückdeckung≈ 61.000 €≈ 146.000 €
Wertpapiergebundene Rückdeckung≈ 61.000 €0 €
Beispielhafte Werte zum Bilanzstichtag, nur zur Veranschaulichung — keine konkrete Berechnung. Ihre tatsächlichen Werte hängen von Zusage, biometrischen Grundlagen und Rechnungszins ab.
Was das Beispiel zeigt

Der steuerliche Teilwert bleibt gleich — er wird mit dem festen 6-%-Zins gerechnet. Handelsrechtlich führt der niedrigere Marktzins ohne Rückdeckung zu einer spürbar höheren Rückstellung. Mit wertpapiergebundener Rückdeckung wird das Deckungsvermögen verrechnet, sodass die handelsrechtliche Belastung entfällt.

Wie bewertet wird

Anerkannte Verfahren, klare Grundlagen.

Eine Pensionsrückstellung wird nicht geschätzt, sondern nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Drei Bausteine bestimmen das Ergebnis — und eine Rückdeckung kann das Risiko dahinter absichern.

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Bewertungsverfahren

Steuerlich der Teilwert nach § 6a EStG, handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB — beide als Barwert der künftigen Leistungen.

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Biometrische Grundlagen

Lebenserwartung, Invaliditäts- und Sterbewahrscheinlichkeiten fließen über anerkannte Richttafeln in die Berechnung ein.

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Rückdeckungsversicherung

Sie sichert das biometrische Risiko der Zusage ab. Wertpapiergebunden gestaltet, lässt sich das Deckungsvermögen handelsrechtlich verrechnen.

Was Sie im Blick behalten sollten

Eine Zusage lebt über Jahrzehnte.

Eine Pensionsrückstellung ist keine feste Größe. Zins, Rechnungsgrundlagen und der spätere Leistungsfall verändern ihren Wert — und wirken bis in Eigenkapital und Liquidität hinein. Wir behalten diese Entwicklung für Sie im Blick.

Zins & Rechnungsgrundlagen

Ein sinkender Rechnungszins oder neue Sterbetafeln lassen die handelsrechtliche Rückstellung steigen — mitunter deutlich.

Wirkung aufs Eigenkapital

Steigt die Rückstellung, belastet das die Eigenkapitalquote. Eine Rückdeckung kann diesen Effekt abfedern.

Nach dem Versorgungsfall

Aus der bilanziellen Rückstellung wird eine echte Zahlungsverpflichtung. Jetzt zählt eine vorausschauende Liquiditätsplanung.

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Unser Aktuariat

Gutachten für jede Bilanz.

Unser Aktuariat erstellt die versicherungsmathematischen Gutachten, die Sie brauchen — für die deutsche Steuerbilanz (§ 6a EStG), die deutsche Handelsbilanz (§ 253 HGB) und nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Die Prozesse dahinter haben wir konsequent digitalisiert und entwickeln sie laufend weiter.

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Steuerbilanz

Gutachten nach § 6a EStG — Grundlage für den steuerlichen Ansatz Ihrer Pensionsverpflichtungen.

02

Handelsbilanz

Bewertung nach § 253 HGB für den handelsrechtlichen Jahresabschluss.

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International

Gutachten nach IFRS, US-GAAP und FRS — für Konzernabschluss und internationale Berichterstattung.

Digital im Prozess, menschlich verantwortet

So konsequent wir unsere Abläufe digitalisiert haben — jedes versicherungsmathematische Gutachten wird auch weiterhin von einem Aktuar (DAV) erstellt und verantwortet.

Erste Schritte

Was steckt wirklich in Ihrer Bilanz?

Als Sachverständige für Versicherungsmathematik und Aktuare (DAV) bewerten wir Ihre Pensionszusage nach anerkannten Verfahren — für Handels- und Steuerbilanz, unabhängig und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Pensionsrückstellungen — kurz erklärt.

Was ist eine Pensionsrückstellung?+

Eine Pensionsrückstellung ist der in der Bilanz erfasste Wert einer Pensionszusage (Direktzusage). Weil der Arbeitgeber die Versorgung selbst schuldet und nicht auf einen externen Träger überträgt, bildet er dafür eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit — sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz.

Warum unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz?+

Beide Bilanzen folgen eigenen Regeln: Handelsrechtlich wird der Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB mit einem Marktzins-Durchschnitt bewertet, steuerlich der Teilwert nach § 6a EStG mit einem festen Zins von 6 %. Dadurch fällt die handelsrechtliche Rückstellung meist deutlich höher aus als die steuerliche.

Muss ich für eine Pensionszusage eine Rückstellung bilden?+

Für Zusagen, die nach dem 31.12.1986 erteilt wurden, besteht Passivierungspflicht. Für ältere Zusagen (vor 1987) gilt ein Passivierungswahlrecht. Voraussetzung ist eine schriftliche, unbedingte Zusage.

Wie wirkt sich der Rechnungszins auf die Rückstellung aus?+

Der Rechnungszins zinst die künftigen Leistungen auf den heutigen Wert ab. Je niedriger der Zins, desto höher fällt die Rückstellung aus. Sinkende Zinsen lassen die handelsrechtliche Rückstellung steigen und können das Eigenkapital belasten.

Wie wird eine Pensionsrückstellung berechnet?+

Die Bewertung folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik: steuerlich als Teilwert nach § 6a EStG, handelsrechtlich als Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB. In die Berechnung fließen biometrische Grundlagen (Lebenserwartung, Invalidität), die Dienstzeit, die Höhe der Zusage und der jeweilige Rechnungszins ein.

Was ist eine Rückdeckungsversicherung?+

Eine Rückdeckungsversicherung schließt das Unternehmen ab, um das Risiko aus einer Pensionszusage — vor allem das biometrische Langlebigkeitsrisiko — abzusichern. Ist sie wertpapiergebunden gestaltet, kann das Deckungsvermögen handelsrechtlich mit der Rückstellung verrechnet werden.

Was passiert nach Eintritt des Versorgungsfalls?+

Mit Beginn der Leistung wird aus der bilanziellen Rückstellung eine tatsächliche Zahlungsverpflichtung. Die Rückstellung wird an die laufenden Auszahlungen angepasst; jetzt zählt eine vorausschauende Liquiditätsplanung, damit die Zahlungen jederzeit gedeckt sind.