Betriebliche Altersvorsorge — Lastwertgutachten

Das prüfsichere Gutachten für Ihre mittelbaren Verpflichtungen.

Wer eine pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) oder andere mittelbare Pensionsverpflichtungen führt, braucht Jahr für Jahr belastbare, prüfsichere Werte. Genau das liefert das Lastwertgutachten — in der Praxis auch Zuwendungsgutachten nach § 4d EStG — als Grundlage für Betriebsausgabenabzug, Anhang und laufende Verwaltung.

Das Prinzip

Ein Gutachten, das vor Prüfern besteht.

Das Lastwertgutachten ist die jährliche Bewertung Ihrer mittelbaren Verpflichtungen — der „Lastwert" ist der Barwert der künftigen Versorgungsverpflichtungen. Es bewertet, was die Kasse oder der externe Durchführungsweg an Versorgung schuldet, mit belastbaren Werten, auf die sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlassen können.

Marmorner Zirkel als Sinnbild präziser versicherungsmathematischer Berechnung, nach unten ins terrakottafarbene Drahtgitter übergehend
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Belastbar gerechnet

Nicht geschätzt, sondern nach klaren Regeln gerechnet — die schematische Dotierung ebenso wie der versicherungsmathematische Verpflichtungsbarwert.

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Prüfsichere Werte

Das Gutachten liefert nachvollziehbare Werte, die im Jahresabschluss und gegenüber dem Finanzamt Bestand haben.

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Für Bilanz & Verwaltung

Die Ergebnisse sind zugleich die Grundlage für die laufende Verwaltung Ihrer Unterstützungskasse.

Wie gerechnet wird

Zwei Teile, zwei Methoden.

Ein Lastwertgutachten verbindet zwei Rechnungen: eine schematische Ermittlung der zulässigen Dotierung und einen echten versicherungsmathematischen Verpflichtungsbarwert. Frei versicherungsmathematisch ist nur der zweite Teil.

§ 4d Abs. 1 EStG

Schematische Dotierung

Die zulässige Zuwendung wird schematisch ermittelt: Deckungskapital der Leistungsempfänger nach Anlage 1 zu § 4d EStG, Anwärter über das Reservepolster (25 % der jährlichen Versorgungsleistung).

Art. 28 EGHGB

Verpflichtungsbarwert

Der Barwert der künftigen Versorgungsverpflichtungen wird mit echten Rechnungsgrundlagen gerechnet — Heubeck-Richttafeln und HGB-Rechnungszins.

Aktuar (DAV)

Verantwortet

So digital unsere Prozesse sind — der versicherungsmathematische Teil wird von einem Aktuar (DAV) erstellt und verantwortet.

Zwei Adressaten

Das Gutachten dient zugleich dem Trägerunternehmen (Betriebsausgabenabzug nach § 4d EStG, Anhangangabe nach Art. 28 EGHGB) und der Kasse selbst (Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG, Überdotierungsprüfung nach § 6 Abs. 5 KStG). Die unmittelbare Direktzusage bewerten wir dagegen als Pensionsrückstellung.

→ Zur laufenden U-Kassen-Verwaltung
Wann Sie es brauchen

Einmal im Jahr — und bei wichtigen Weichen.

Das Lastwertgutachten gehört zum festen Jahresrhythmus jeder pauschaldotierten Unterstützungskasse. Und es ist die belastbare Grundlage, wenn im Bereich der mittelbaren Verpflichtungen wichtige Entscheidungen anstehen.

Für den Jahresabschluss

Die Werte fließen in Bilanz und Anhang ein — prüfsicher und rechtzeitig zum Stichtag.

Für die Verwaltung

Das Gutachten ist die Grundlage, um die Kasse im steuerlich zulässigen Rahmen zu halten.

Bei Übertragungen

Werden Versorgungszusagen übertragen, brauchen Sie eine belastbare versicherungsmathematische Bewertung.

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Erste Schritte

Ihr Gutachten — pünktlich und prüfsicher.

Als Sachverständige für Versicherungsmathematik und Aktuare (DAV) erstellen wir Ihr Lastwertgutachten nach anerkannten Verfahren — mit Berechnung, Erläuterungsgespräch und Zustellung, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Lastwertgutachten — kurz erklärt.

Was ist ein Lastwertgutachten?+

„Lastwertgutachten" ist ein Praxisbegriff (in der Praxis auch: Zuwendungsgutachten nach § 4d EStG), kein gesetzlicher Begriff — der „Lastwert" ist der Barwert der künftigen Versorgungsverpflichtungen. Das jährliche Gutachten ermittelt für eine pauschaldotierte Unterstützungskasse oder andere mittelbare Pensionsverpflichtungen die zulässige Zuwendung und den Verpflichtungsbarwert. Es dient zwei Adressaten: dem Trägerunternehmen (Betriebsausgabenabzug, Anhangangabe) und der Kasse selbst (Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG, Überdotierungsprüfung nach § 6 Abs. 5 KStG).

Was sind mittelbare Pensionsverpflichtungen?+

Mittelbare Pensionsverpflichtungen laufen über einen externen Durchführungsweg wie eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds — anders als die unmittelbare Direktzusage, die als Pensionsrückstellung direkt in der Bilanz steht. Die Angabepflicht nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB erfasst alle mittelbaren Verpflichtungen, unabhängig von Zusagedatum und Durchführungsweg.

Ist ein Lastwertgutachten versicherungsmathematisch?+

Nur zum Teil. Die Ermittlung der zulässigen Dotierung nach § 4d EStG ist schematisch — Deckungskapital nach Anlage 1, Anwärter über das Reservepolster (25 % der jährlichen Versorgungsleistung). Versicherungsmathematisch — mit Heubeck-Richttafeln und HGB-Rechnungszins — ist der Verpflichtungsbarwert für die Angabe nach Art. 28 EGHGB. Diesen Teil verantwortet ein Aktuar (DAV).

Wofür brauche ich das Lastwertgutachten?+

Es begründet den Betriebsausgabenabzug der Zuwendungen, liefert die Angabe des Fehlbetrags nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für den Anhang und ist Grundlage für die laufende Verwaltung sowie für die Übertragung von Versorgungszusagen.