Zum Geburtstag, zur Hochzeit, zum Dienstjubiläum: Ein persönlicher Gruß zeigt Wertschätzung wie kaum etwas sonst. Zu persönlichen Anlässen bleibt er bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei — und weil diese Freigrenze pro Anlass gilt, ist sie mehrmals im Jahr nutzbar.
Eine Gehaltserhöhung ist nach zwei Monaten Alltag. Ein Geschenk zum richtigen Moment bleibt. Das Steuerrecht macht genau das leicht: Zu persönlichen Ereignissen des Mitarbeiters dürfen Sie schenken, ohne dass Steuer oder Abgaben anfallen.
Ein Gruß zum Geburtstag zeigt, dass der Mensch zählt — nicht nur die Arbeitsleistung. Jedes Jahr aufs Neue nutzbar.
Die großen Momente im Leben. Ein Präsent zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes bleibt lange in Erinnerung.
Treue verdient Anerkennung. Zum Jubiläum ist das Geschenk ein sichtbares Zeichen — für den Mitarbeiter und das Team.
Nicht jeder Anlass zählt als persönlich: Allgemeine Feiertage wie Weihnachten fallen nicht darunter. Dafür gibt es andere Bausteine der Entgeltoptimierung — und wir sorgen dafür, dass alles zusammenpasst.
Das Geschenk zum persönlichen Anlass ist etwas anderes als der monatliche Sachbezug. Jeder Baustein hat seine eigene Grenze — richtig kombiniert stehen sie nebeneinander, ohne sich gegenseitig aufzuzehren.
Beide Bausteine setzen eine Sachzuwendung voraus — kein Bargeld. Sauber dokumentiert bleiben sie steuerfrei.
← Zurück zur EntgeltoptimierungSteuerfrei bleibt das Geschenk nur, wenn Form und Dokumentation stimmen. Das ist kein Hexenwerk, will aber einmal sauber aufgesetzt sein. Danach läuft es Jahr für Jahr.
Ein Gutschein oder ein konkretes Präsent statt Bargeld — das ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit.
Der persönliche Anlass wird dokumentiert. So ist der Vorteil jederzeit nachvollziehbar und prüfungssicher.
Wir stimmen die Abwicklung mit Ihrer Lohnbuchhaltung und Ihrem Steuerberater ab — revisionsfest.
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie Geschenke und weitere steuerfreie Bausteine so kombinieren, dass für Ihre Mitarbeiter am meisten dabei herauskommt.
Zu persönlichen Anlässen sind Sachgeschenke bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei. Diese 60-Euro-Freigrenze gilt pro Anlass, nicht pro Jahr — bei mehreren Anlässen im Jahr ist sie also mehrfach nutzbar.
Persönliche Ereignisse des Mitarbeiters wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder ein Dienstjubiläum. Allgemeine Feiertage wie Weihnachten sind kein persönlicher Anlass in diesem Sinne — dafür gibt es andere Bausteine.
Ja. Das Geschenk zum persönlichen Anlass und der monatliche Sachbezug sind zwei getrennte Bausteine mit eigenen Grenzen. Richtig kombiniert ergänzen sie sich — ohne sich gegenseitig aufzuzehren.
Es muss eine Sachzuwendung sein, kein Bargeld, und der Anlass sollte dokumentiert werden. Sauber umgesetzt bleibt das Geschenk steuerfrei. Wir richten das gemeinsam mit Ihrer Lohnbuchhaltung ein.
Liegt ein Geschenk über 60 Euro oder fehlt ein persönlicher Anlass, wird es nicht automatisch für den Mitarbeiter steuerpflichtig: Als Arbeitgeber können Sie die Zuwendung nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuern — dann bleibt sie beim Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei. Wir prüfen mit Ihrer Lohnbuchhaltung, welcher Weg im Einzelfall günstiger ist.