Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung. Patientenverfügung. Sorgerechtsverfügung. Unternehmervollmacht.

...elementar für ein entspanntes Leben!

Kann eine erwachsene Person – egal welchen Alters – (teilweise) nicht mehr alleine zurechtkommen und Entscheidungen treffen, kommt die Einsetzung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht gemäß § 1896 BGB in Betracht.

In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.

Rund 1,3 Millionen junge und alte Menschen sind in Deutschland auf diese Weise faktisch immer noch “entmündigt” – obgleich es heute das neue Betreuungsrecht gibt, welches eine “Entmündigung” gerade nicht mehr vorsieht.

 

Gibt es keine automatische Vertretungsmöglichkeit?

 

Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und

Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Vielen ist nicht klar, was Betreuung bedeutet. Die meisten denken, Betreuung bedeutet Hilfe bei Hausputz, Einkauf und Geselligkeit; faktisch bedeutet es jedoch Entmündigung.

Die Betreuung selbst wird von Mitarbeiterin in Krankenhäusern – wo man z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung kurzfristig aufhält – angeregt. Hier wird man gefragt, ob man “Hilfe” brauche und ist schnell unter Betreuung gestellt.

Nicht nur hinsichtlich gesundheitlicher Entscheidungen (Wahl des Arztes und der Behandlung), sondern auch in finanzieller Hinsicht (Vermögensbetreuung). Man bekommt dann selbst nur noch ein Taschengeld, alles andere wird vom gerichtlich eingesetzten Betreuer verwaltet.

Problem:

  • Keine Entscheidungsgewalt über gesundheitliche Fragen
  • Keine Entscheidungsgewalt über Ihr Vermöge
  • Keine Hilfe in alltäglichen Angelegenheiten wie Einkaufen, Putzen oder nur Geselligkeit


Die Lösung!

Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!

Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechts-verfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen.


 

Was umfasst das im Einzelnen?

Betreuungsverfügung

Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen.

Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.

-> Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson(en).

Patientenverfügung

Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten,

wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Nutzen Sie unsere Kooperation mit JURA DIREKT Direkt und den kooperierenden Rechtsanwälten, um Ihre Vorstellungen zu formulieren.

-> Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen,

die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.

-> Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.

Unternehmervollmacht

Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden.

Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. zehn Prozent der Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt.

-> Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem.

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern oft noch kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib, und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert.

Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

-> Sorgen Sie für das Wohl Ihre Kinder vor.


Serviceleistungen - ein großer Plus-Punkt in der Kooperation mit JURA DIREKT Direkt

In unserem Gespräch legen Sie fest, was Sie in Ihrer Betreuungs-/Vorsorge-/Sorgerechts- und Patientenverfügung festhalten wollen. Durch die Analyse Ihrer Wünsche und Vorstellungen können die kooperierenden Rechtsanwälte von JURA DIREKT Direkt im nächsten Schritt konkrete, rechtskonforme und auf Sie zugeschnittene Vorsorgedokumente erstellen.

Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift der Vollmachten; die Originaldokumente werden auf Wunsch bei JURA DIREKT Direkt hinterlegt, um Verlust und Missbrauch vorzubeugen. Auch die Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister wird durch JURA DIREKT Direkt in die Wege geleitet.

Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Ernstfall nicht bekannt und auffindbar ist. Des Weiteren sorgt JURA DIREKT Direkt bzw. deren kooperierenden Anwälte, für stets aktuelle und rechtssichere Dokumente.

Solange Sie es wünschen, werden Sie mit Servicedienstleistungen unterstützt:

 Hinterlegung Ihrer Originaldokumente 

->  Somit Sicherheit gegen Verlust und Missbrauch und jederzeitige Verfügbarkeit im Bedarfsfall.

 Regelmäßige Statusmitteilung über Ihre hinterlegten Daten 

 ->  Dokumente können bei Änderung der Lebensumstände aktualisiert werden

Änderungsservice Ihrer Stammdaten 

 -> immer auf dem aktuellen Stand bleiben

Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

-> Somit bleiben Ihre Vollmachten laufend rechtlich aktuell. Vom Rechtsanwalt geprüft

Eigene Hotline

->  7 Tage – 24 Stunden erreichbar für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte zum Abruf der Vollmachten

Ausweis für den Notfall 

>  Ausweis im Scheckkartenformat mit aufgedruckter Hotline und persönlicher ID

 

Vereinbaren Sie einen Termin – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!