Ohne Vollmacht bestellt das Gericht im Ernstfall einen fremden Betreuer, der über Ihr Leben und Ihr Unternehmen entscheidet. Mit den richtigen Dokumenten bleibt die Entscheidung bei der Person Ihres Vertrauens.
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine plötzliche Erkrankung — und niemand darf in Ihrem Namen handeln. Nicht Ihre Familie, nicht Ihr Geschäftspartner. Das Gericht ernennt einen Betreuer.
Wir erstellen alle drei Dokumente aufeinander abgestimmt, rechtssicher und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten — aus einer Hand.
Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung über sich hinaus. Ohne Vollmacht steht nicht nur Ihr Leben still — sondern auch der Betrieb, die Mitarbeiter, die Kunden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Dokumente Sie brauchen — und was passiert, wenn Sie sie nicht haben. Es dauert 30 Minuten und könnte das Wichtigste sein, das Sie heute tun.
Können Sie nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — auch Ehepartner haben ohne Vollmacht keine automatische Handlungsbefugnis. Für Unternehmer kann das den Betrieb blockieren.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handelt (rechtlich und finanziell). Die Patientenverfügung legt gewünschte medizinische Maßnahmen fest. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird.
Ohne sie steht bei Ihrem Ausfall nicht nur das Private still, sondern auch der Betrieb: Verträge, Konten und Entscheidungen sind blockiert. Eine Unternehmervollmacht hält Ihr Unternehmen handlungsfähig.
Nicht zwingend. Für bestimmte Fälle — etwa Immobilien oder Handelsregister-Angelegenheiten — ist eine notarielle Beurkundung aber empfehlenswert oder erforderlich. Wir stimmen die passende Form auf Ihre Situation ab.