44-EURO-Sachbezug und Kurzarbeit
TP / 44-Euro-Sachbezug kann bei Kurzarbeit gewährt werden
o Der Arbeitgeber kann weiterhin und in voller Höhe von 44 Euro an alle Arbeitnehmer den Sachbezug steuerfrei gewähren
o Dies gilt auch für den Fall von 100%-Kurzarbeit (=zeitweise Aussetzung der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis darf aber nicht beendet sein.)
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